Die Einführung der Europäischen Normen im Bereich Beton hat sich mehrheitlich etabliert. Da diese Normen häufig die Aspekte verschiedener Länder und Rahmenbedingungen abdecken müssen, handelt es sich nicht selten um Kompromisslösungen.
In der Schweiz führten deshalb unter anderem die Prüfnormen SN EN 12350-6 «Prüfung von Frischbeton – Teil 6: Frischbetonrohdichte» und SN EN 12350-7 «Prüfung von Frischbeton – Teil 7: Luftgehalte – Druckverfahren» zu Diskussionen, weil die zugrunde liegenden Europäischen Normen einen weiten Handelsspielraum für die Durchführung der Prüfungen zuliessen und daraus Unterschiede bei den Prüfergebnissen resultierten.
Die Vereinigung Akkreditierter Baustoffprüflabors (VAB/ALA, www.vab-ala.ch), welche die primär die nachstehenden Zielsetzungen verfolgt:
hat zu den beiden obgenannten Prüfungen Empfehlungen für vereinheitlichte Arbeitsanweisungen erarbeitet. In diese Dokumente sind wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen über die Prüfungsdurchführung, Beurteilung und Interpretation eingeflossen. Die Anweisungen bildeten die Grundlage der nun publizierten Nationalen Anhänge (NA) zu den Normen SN EN 12350-6 und 7, welche durch die Arbeitsgruppe der Normenkommission SIA 262 erstellt wurden. Die normativen Anhänge sind verbindlich wie die Normen selbst und rückwirkend gültig seit dem 01. August 2006.
Einige wesentliche Punkte der Nationalen Anhänge sind folgend zusammengefasst:
Es ist davon auszugehen, und neuste Erfahrungen haben dies bereits bestätigt, dass mit den normativ publizierten Spezifikationen für die Prüfungsdurchführung zur Bestimmung von Rohdichte und Luftgehalt im Frischbeton die mit der Umstellung auf die neuen Europäischen Normen aufgetretenen Streuungen der Prüfergebnisse zwischen verschiedenen Prüfern künftig wieder kleiner wird. Somit bleibt die Frischbetonkontrolle ein wesentlicher und unerlässlicher Teil der Qualitätssicherung.